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   ArbG Kaiserslautern, 02.09.2010 - 2 Ca 1845/08   

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https://dejure.org/2010,36821
ArbG Kaiserslautern, 02.09.2010 - 2 Ca 1845/08 (https://dejure.org/2010,36821)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 Ca 1845/08 (https://dejure.org/2010,36821)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 Ca 1845/08 (https://dejure.org/2010,36821)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Im Einzelnen wird auf die Stundennachweise des Klägers (Bl. 6 ff. in 2 Ca 1845/08 Arbeitsgericht Kaiserslautern) Bezug genommen.

    Mit einer am 22. Dezember 2008 beim Arbeitsgericht Kaiserslautern (2 Ca 1845/08) eingegangener Klage verfolgte der Kläger Ansprüche unter anderem auf Zahlung einer höheren Vergütung.

    Hilfsweise ergebe sich der Anspruch aus § 612 a BGB, da der Geschäftsführer der Beklagten im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern im Rechtsstreit 2 Ca 1845/08 am 19. März 2009 ausdrücklich erklärt habe, der Arbeitnehmer, der geklagt hätte und von dem er menschlich enttäuscht sei, würde nicht mehr eingesetzt.

    Das Landesarbeitsgericht hat die Akte 2 Ca 1845/08 Arbeitsgericht Kaiserslautern beigezogen.

    Er hat die Befristung überhaupt nicht (gegebenenfalls verbunden mit einem Antrag auf nachträgliche Klagezulassung) angegriffen, auch nicht nachdem dieser Gesichtspunkt im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern - 2 Ca 1845/08 - thematisiert worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010 - Az.: 2 Ca 1845/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Sie beantragen, das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010, Aktenzeichen: 2 Ca 1845/08, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    hilfsweise stellt er den Antrag, das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010, Az: 2 Ca 1845/08, abzuändern und.

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