Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 02.09.2010 - 2 Ca 1845/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 02.09.2010 - 2 Ca 1845/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
Im Einzelnen wird auf die Stundennachweise des Klägers (Bl. 6 ff. in 2 Ca 1845/08 Arbeitsgericht Kaiserslautern) Bezug genommen.Mit einer am 22. Dezember 2008 beim Arbeitsgericht Kaiserslautern (2 Ca 1845/08) eingegangener Klage verfolgte der Kläger Ansprüche unter anderem auf Zahlung einer höheren Vergütung.
Hilfsweise ergebe sich der Anspruch aus § 612 a BGB, da der Geschäftsführer der Beklagten im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern im Rechtsstreit 2 Ca 1845/08 am 19. März 2009 ausdrücklich erklärt habe, der Arbeitnehmer, der geklagt hätte und von dem er menschlich enttäuscht sei, würde nicht mehr eingesetzt.
Das Landesarbeitsgericht hat die Akte 2 Ca 1845/08 Arbeitsgericht Kaiserslautern beigezogen.
Er hat die Befristung überhaupt nicht (gegebenenfalls verbunden mit einem Antrag auf nachträgliche Klagezulassung) angegriffen, auch nicht nachdem dieser Gesichtspunkt im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern - 2 Ca 1845/08 - thematisiert worden ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010 - Az.: 2 Ca 1845/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Sie beantragen, das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010, Aktenzeichen: 2 Ca 1845/08, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
hilfsweise stellt er den Antrag, das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2010, Az: 2 Ca 1845/08, abzuändern und.